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algenExx Fassadenreinigung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fassadenreinigung und Fassadenbehandlung

Fassadenreinigung/Fassadenbehandlung

1. Verträge werden zwischen algenExx Fassadenreinigung, Inhaber Rainer Bissinger, im folgenden Auftragnehmer (AN) und dem jeweiligen Kunden, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, geschlossen. Verträge kommen durch ein Angebot des AN sowie einer dazugehörigen Annahmeerklärung des AG zustande. Eventuell bestehende AGB‘ s des AG werden nicht anerkannt und können auch nicht Grundlage des Vertrages sein oder werden.

2. Die beauftragten Leistungen werden vom AN nach dem Stand der Technik verrichtet. Die Leistungsausführung erfolgt entweder auf der von Ergebnissen aus der Musterfläche, die im Zuge der Angebotslegung des AN erstellt worden ist und bzw. oder auf Basis der Leistungsbeschreibung siehe „Informationen zum Reinigungssystem Anti-Algin von algenExx oder agoExx von algenExx. Leistungsinhalt ist die Algenentfernung und nicht die Herstellung einer optisch einheitlichen Fläche. Das zur Leistungsausführung notwendige Nutzwasser sowie ein Stromanschluss sind vom AG kostenfrei bereitzustellen.

3. Der AG ist verpflichtet, den zu reinigenden Bereich frei zu halten. Der AN haftet nicht für Schäden die im Zuge der Auftragsdurchführung entstehen können, insbesondere haftet der AN nicht für Wasserschäden, die auf Undichtigkeit von Fenstern, Türen, Dach, Fassade oder Mauerwerk zurückzuführen sind. Für Farbunterschiede der Oberfläche kann keine Haftung übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Fenster oder andere Glasflächen im Zuge der Fassadenwäsche verschmutzt werden können.

4. Durch die Reinigungsarbeiten finden sich an den Fensterrahmen und Fensterscheiben, sowie evtl. an den Fensterbänken und Balkonen unvermeidbare Rückstände des Fassadenschmutzes oder Wasserflecken vom Abwaschen. Die Reinigung dieser Teile sollte vom AG möglichst zeitnahnach nach der Fassadenwäsche durchgeführt werden. Sie ist kein Bestandteil der beauftragten Leistung.

5. Der AN haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen soweit Deckung durch seine bestehende Haftpflichtversicherung besteht. Wird die Deckung abgelehnt oder übersteigt diese den von der Versicherung gedeckten Betrag, so ist der AN auf Haftung für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Somit haftet er nicht bei leichter Fahrlässigkeit oder Mangelfolgeschäden (Sach-, Personen- oder immaterielle Schäden).    

6. Nach Beendigung der durchzuführenden Leistungen ist der AG verpflichtet, eine schriftliche Bestätigung für die mangelfreie Erledigung der Arbeiten zu erstellen. Wird diese trotz Aufforderung verweigert, gelten die Arbeiten als mängelfrei und abgenommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ausgenommen von einer Gewährleistung ist Algen und Pilzwachstum, das auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: Falsches Lüftungsverhalten, Spritzwasser von direkt oder indirekt an der Fassade angrenzenden Gegenständen (z, B. Mülltonnen, Vordächer, Flachdächer, Blumentröge, etc.) bauliche Mängel (z.B. zu kurze Fensterbänke und/Tropfkanten).

7. Als Gerichtsstand gilt Böblingen als vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01.04.2021

Fassadenreinigung

Malmsheimer Weg, 6

71120 Grafenau

Tel: 07033 4099667

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Unser Unternehmensprofil: https://www.linkedin.com/company/algenexx/

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